Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt zu Silvester verboten!
Zum Jahreswechsel 2018/2019 wird das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt von Hannover verboten. Das Verbot umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 gemäß dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und gilt von Montag, dem 31.12.2018, 20 Uhr, bis Dienstag 1.1.2019 um 3 Uhr.
Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz, über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Bahnhofstraße, den Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes. Die genaue Abgrenzung ist der Karte zu entnehmen.
Hier geht’s zum Flyer der Polizeidirektion Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover als Ordnungsbehörde sowie die Polizei Hannover sind übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass es aufgrund der Erfahrungen in den zurückliegenden Silvesternächten erforderlich ist, ein solches Verbot zu erlassen. Immer wieder war es im Bereich der Innenstadt im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und „Böllern“ zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet.
Die Kontrolle und Durchsetzung des Verbotes übernimmt die Polizei.
Hierbei wird differenziert vorgegangen und angetroffene Personen zunächst auf das Mitführverbot angesprochen. Den Betroffenen wird dann Gelegenheit gegeben, die Verbotszone zu verlassen oder die Feuerwerkskörper an den vorgesehenen Abgabestellen zu entsorgen. Bei Uneinsichtigkeit werden die Feuerwerkskörper sichergestellt, Platzverweise ausgesprochen und diese notfalls auch durchsetzt.